{"type":"video","version":"1.0","html":"<iframe src=\"https://www.loom.com/embed/195ea3718a7045fcbede64dbc7bdbc12\" frameborder=\"0\" width=\"1920\" height=\"1440\" webkitallowfullscreen mozallowfullscreen allowfullscreen></iframe>","height":1440,"width":1920,"provider_name":"Loom","provider_url":"https://www.loom.com","thumbnail_height":1440,"thumbnail_width":1920,"thumbnail_url":"https://cdn.loom.com/sessions/thumbnails/195ea3718a7045fcbede64dbc7bdbc12-1692355586874.gif","duration":359.514,"title":"Wie kann eine Mieterhöhung/Mietanpassung erfasst werden?_15Aug23","description":"Herzlich Willkommen bei Objego! In diesem Video zeige ich Ihnen, wie Sie vergangene und zukünftige Mietänderungen in unserem Programm eintragen und verwalten können. Zunächst erkläre ich Ihnen, wie Sie vergangene Mietänderungen bei der Anlage des Mietvertrags in Objego eintragen. Dafür gehen wir in die Übersicht der Einheit und legen mit der Funktion \"Nutzung hinzufügen\" einen neuen Mietvertrag an. In den ersten Schritten legen Sie den Mieter namentlich an und definieren den Mietzeitraum und die Personenzahl. Im Schritt \"Zahlung\" legen Sie die Aufteilung der monatlichen Mietbestandteile fest und geben die Miete zu Vertragsbeginn ein. Mit der Funktion \"Mietänderungen hinzufügen\" können Sie vergangene Mietänderungen festhalten, indem Sie eine neue Zeile generieren und die festgelegten monatlichen Mietbestandteile ändern sowie den Zeitpunkt der Änderungen festhalten. Anschließend können Sie wie gewohnt mit der Anlage des Mietvertrags fortfahren und den Vorgang abschließen. In der Zahlungsübersicht werden Ihnen die einzelnen Monate mit den eingegangenen Mieten ausgewiesen. Möchten Sie eine zukünftige Mietänderung in einem bestehenden Mietvertrag eintragen, rufen Sie den Mietvertrag in der Übersicht der Einheit auf und gehen Sie zum Bereich \"monatliche Mietbestandteile\". Dort können Sie mit der Funktion \"Mietänderungen zufügen\" eine zukünftige Mietänderung eintragen. In der Zahlungsübersicht wird die Mietänderung ab dem eingetragenen Monat ausgewiesen und kann bei Bedarf korrigiert werden."}